Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2025 · Novara Automation, Wien, Österreich§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Novara Automation (Anton Pforte Velazquez, Albrechtskreithgasse 38/9, 1170 Wien, Österreich) und ihren Auftraggebern im Rahmen des Unternehmergeschäftsverkehrs (B2B).
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind ausdrücklich nicht Zielgruppe dieser Leistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Novara Automation hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. dem unterzeichneten Dienstleistungsvertrag. Novara Automation erbringt Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen im Bereich Workflow-Automatisierung, KI-Integration und digitaler Prozessoptimierung.
Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn das vereinbarte System dem Auftraggeber übergeben und im Rahmen einer Live-Übergabe als funktionsfähig demonstriert wurde.
Novara Automation ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen, soweit dies für die Qualität der Leistung förderlich ist und der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Novara Automation ist derzeit Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG — es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zahlungsmodalitäten:
- Einmalpakete (Starter, Growth): 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei Projektabschluss
- Retainer-Pakete: Vorauszahlung monatlich im Voraus
Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist Novara Automation berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge (z.B. zu Tools, Systemen, APIs) und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die vereinbarten Projektlaufzeiten entsprechend und berechtigen Novara Automation zur Anpassung des Zeitplans ohne Haftung für daraus entstehende Verzögerungen.
§ 5 Gewährleistung
Novara Automation gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig funktionsfähig sind und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
Für Fehler, die aus falschen oder unvollständigen Angaben, fehlenden Zugängen oder nicht offengelegten technischen Einschränkungen seitens des Auftraggebers resultieren, wird keine Gewährleistung übernommen.
Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich zu melden. Novara Automation ist berechtigt, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung zu beheben.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Novara Automation ist auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Novara Automation haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Tools (z.B. Make.com, Zapier, Calendly, Google), die außerhalb des Einflussbereichs von Novara Automation liegen.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Dokumentationen und unternehmensinterne Prozesse — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren.
§ 8 Urheberrecht und Eigentumsübergang
Alle von Novara Automation erstellten Automationen, Workflows, Systeme und technischen Dokumentationen gehen nach vollständiger und fristgerechter Zahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers über.
Novara Automation behält das Recht, Projekte als anonymisierte Referenz (ohne Nennung des Unternehmensnamens oder sensibler Details) für Marketing- und Portfoliozwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen bei Novara Automation.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Projektverträge (Starter, Growth) enden automatisch mit vollständiger Erbringung und Übergabe der vereinbarten Leistung.
Retainer-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere: wesentlicher Zahlungsverzug, schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Insolvenzantrag einer Partei. Bereits vollständig erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird Wien, Österreich, vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.